Wer wir sind und was wir tun
Wir von Intrum sind bestrebt, das ethischste Unternehmen im Bereich des Forderungsmanagements zu sein. Wenn wir Sie wegen einer Forderung kontaktieren, bedeutet das, dass wir diese von Ihrem Gläubiger erhalten haben und Sie den Restbetrag nun an uns zahlen.
Wir unterstützen Sie – verständlich, respektvoll und ohne Druck
Wir wissen, dass es belastend sein kann, ein Schreiben über eine offene Rechnung zu erhalten. Viele Menschen geraten irgendwann einmal in eine schwierige Situation. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, wieder Kontrolle und Ruhe in Ihre finanzielle Situation zu bringen.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die für Sie machbar ist
Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten und berücksichtigen dabei immer Ihre aktuelle finanzielle Lage.
Daraus entwickeln wir einen realistischen und erschwinglichen Zahlungsplan, der Ihnen hilft:
Lesen Sie mehr über unsere Grundsätze zur fairen Behandlung von Konsumeten und Konsumetinnen.
Besonders wichtig: Schutz für besonders belastete Konsumenten und Konsumetinnen
Ein Teil unserer Konsumentinnen und Konsumenten befinden sich in herausfordernden Lebenssituationen, sei es psychisch, körperlich, finanziell oder familiär.
Darum ist unser Kundenservice speziell geschult, um:
Sie können sicher sein: Wir behandeln jeden Menschen mit Verständnis, Respekt und Diskretion.
Sie entscheiden, wie Sie mit uns kommunizieren möchten
Damit Sie uns einfach erreichen können, bieten wir Ihnen mehrere Wege an. Wählen Sie den Kanal, der für Sie am angenehmsten ist:
Häufig gestellte Fragen über Intrum
Intrum ist ein Unternehmen, das offene Forderungen verwaltet, kauft und im Auftrag anderer Unternehmen betreibt. Das passiert in vielen Bereichen, zum Beispiel:
- Banken und Finanzdienstleister
- Versicherungen
- Einzelhandel
- eCommerce‑Shops
- Energie- und Versorgungsunternehmen
- Telekommunikationsanbieter
- Dienstleister aller Art
Wir übernehmen dabei unbezahlte Rechnungen, Kreditkartenforderungen, Kundenkartenforderungen und andere offene Beträge.
Neben dem Forderungskauf arbeiten wir auch im Auftrag von Unternehmen, die uns damit beauftragen, ihre offenen Rechnungen zu klären.
Was bedeutet das für Sie persönlich?
Wenn Intrum Ihre Forderung gekauft hat, zahlen Sie nicht mehr an den ursprünglichen Anbieter,
sondern direkt an Intrum. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die zu Ihrer finanziellen Situation passt. Deshalb erstellen wir – wenn nötig – mit Ihnen einen realistischen Zahlungsplan, damit Sie wieder Kontrolle über Ihre finanzielle Situation gewinnen
und Schritt für Schritt Ruhe und Sicherheit zurückbekommen.
Weitere Informationen finden Sie unter Über Intrum.
Unternehmen beauftragen uns, wenn Rechnungen offen bleiben oder verkaufen ihre Forderung an uns. Das ist ein normaler, legaler Prozess in Deutschland.
Unser Ziel ist keine Eskalation, sondern eine faire Lösung, die für Sie machbar ist. Viele Fälle klären wir schnell und unkompliziert.
Intrum ist in allen Ländern, in denen wir tätig sind, von den lokalen Finanzbehörden zugelassen und reguliert. Wir befolgen lokale und EU-Verhaltenskodizes und Vorschriften.
Die Intrum Deutschland GmbH unterliegt den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/ und ist eine nach § 10 Abs. 1 RDG zugelassene Inkassodienstleisterin. Sie ist im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 0224.3712/1-I/3-2018/11570 eingetragen. Registrierungsbehörde: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 60313 Frankfurt
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesamt für Justiz, Referat VII 5 (RDG), Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
E-Mail: rdg@bfj.bund.de
Website: http://www.bundesjustizamt.de
Zugelassenes Kreditdienstleistungsinstitut nach § 10 Absatz 1 Satz 1 KrZwMG
Eingetragen in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
BaFin-ID: 10163218 Bak Nr.: 163218
Zuständige Aufsichtsbehörden sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
E-Mail: Kreditdienstleister@bafin.de
Website: www.bafin.de
Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main
Website: www.bundesbank.de
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen und Vorschriften (Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)) können Sie nachlesen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz http://www.gesetze-im-internet.de/.
Inkassodienstleister sind auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens € 250.000,– zu unterhalten. Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung ist Deutschland.
Intrum Deutschland ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. /BDIU), Berlin.