Auswirkungen des europäischen Regelungsrahmens für NPLs

Auswirkungen des europäischen Regelungsrahmens für NPLs

In Europa arbeiten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit unterschiedlichen Rollen und Intensitäten an einem europäischen Regulierungsrahmen, u.a. an einer Sekundärmarkt-Richtlinie, die die strukturelle und operative Abwicklung von NPLs effektiver, effizienter und schneller regeln wird.

Eine effiziente Handelsplattform ist eines der Ziele des europäischen Gesetzgebers und der europäischen Regulierungsbehörden für den NPL-Markt. Dieser Beitrag skizziert die Auswirkungen des neuen europäischen Regulierungsrahmens auf die Finanzindustrie sowie auf NPL-Investoren und NPL-Servicing-Gesellschaften. Konkrete Ziele sind der Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Käufern und Verkäufern und die damit verbundene Senkung der Transaktionskosten, die Schaffung effizienter Standardstrukturen und die schnelle Bereinigung vieler Bilanzen. In den Ausführungen werden primär die unterschiedlichen Perspektiven von NPL-Investoren und Servicing-Gesellschaften perspektivisch eingenommen.

Stressszenarien im Portfolio

Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im viel beachteten LSI-Stresstest 2019 Ertragslage und Widerstandsfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in Deutschland im Niedrigzinsumfeld untersucht. LSI steht in diesem Zusammenhang für „Less Significant Institutions“, was Relevanz und Gesamtbedeutung bisweilen herunterspielt: Tatsächlich handelt es sich um nicht weniger als etwa 1.400 kleine und mittelgroße deutsche Kreditinstitute, die für rund 89 Prozent aller Banken in Deutschland und 38 Prozent der aggregierten Bilanzsummen stehen [Vgl. Deutsche Bundesbank/ BaFin 2019, S. 14 ff.].

Aufhorchen lassen die Ergebnisse zu den Adressrisiken: Das Stressszenario sorgt für mehr als eine Verdopplung der ausgefallenen Forderungen (Anstieg um knapp 150 Prozent). Der Stresseffekt von 3,5 Prozentpunkten Verlust in der CET1- Kapitalausstattung (von aktuell 16,5 Prozentpunkten) schlägt sich in allen wesentlichen Ertragspositionen nieder, aber spiegelt sich vor allem im Adressrisiko, gefolgt vom Marktrisiko wider. Blickt man auf die Forderungsklassen, die maßgeblich für die Verluste verantwortlich sein werden, sind es zuvorderst die Ausfallklasse, sekundär auch das Mengengeschäft und die Unternehmen.

Herausfordernde Marktsituation

Die NPL-Quote der deutschen Banken liegt zwar nur bei rund 1,5 Prozent, aber die Finanzindustrie kann sich auf dieser komfortablen Situation aufgrund von konjunkturellen Schwankungen in den nächsten Jahren nicht ausruhen, wie die dargestellte Analyse der Stressszenarien und der bevorstehende Abschwung nahelegen. Notleidende Kredite beschränken Banken in der Kreditvergabe und können in der Folge große Teile der Wirtschaft zusätzlich lähmen. Parallel zum NPL-Management haben die Banken einen nicht unwesentlichen Aufwand mit Regulierungsthemen wie MaRisk, BAIT, IFRS 9, dem einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus, Mindestkapital- und Liquiditätsanforderungen, dem Verbraucherschutz, der digitalen Transformation und der adäquaten Anpassung der Unternehmensstrukturen. Dies führt nicht nur zu höheren Kosten und reduzierten Erträgen, sondern auch zu einer möglichen Verschiebung der Prioritäten, die möglicherweise zu einer weiteren Performanceverschlechterung führen kann. Dazu kommen neue, teilweise weniger stark regulierte Wettbewerber aus der Fintech-Szene, bei denen noch unklar ist wie sich deren Aktivitäten auf den gesamten Kreditmarkt und die NPLs auswirken.

Das Dauer-Niedrigzinsumfeld und der damit verbundene Anlagenotstand führen zu einer Inflation der Asset-Preise, die mittlerweile bis in den Bereich der Distressed Assets deutlich zu spüren ist. Der Immobilienmarkt boomt weiter und baut möglicherweise Blasen auf [Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 2019, S. 547 ff.]. Der Hauspreisindex für Deutschland, der die sieben größten Städte umfasst, deutet derzeit auf eine Preisblase hin. Seit 2010 sind die Kaufpreise dort um 20 Prozent stärker gestiegen als die Mieten. Die Bankenaufseher machen sich Sorgen und sehen die Ampel auf gelb oder gar dunkelgelb springen [Vgl. BaFin 2019, o.S.]. Vor diesem Hintergrund ist der europäische Regelungsrahmen für den NPL-Markt stärker zukunftsorientiert zu bewerten, ohne die aktuellen Anstrengungen zum Abbau des NPL-Bestandes zu vernachlässigen.

Lösungskonzept: Einbindung von Europäischen Plattformen für NPL-Transaktionen

Die Richtlinie vom 14. März 2018 über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten ist mit dem Ziel der Entwicklung von NPL Sekundärmärkten initiiert worden, um den hohen NPL Bestand zu verringern und – viel wichtiger – künftige NPL-Erhöhungen zu verhindern. Der Sekundärmarkt entwickelt sich in die richtige Richtung. Nur fehlen dem Markt teilweise die Dynamik, die Instrumente und die internen strategischen Entscheidungen, um die Instrumente des Sekundärmarktes effektiver zu nutzen. 

Die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die EU-Kommission wurden vom Europäischen Rat in seinem Aktionsplan im Juli 2017 aufgefordert, die Entwicklung einer funktionierenden grenzüberschreitenden Transaktionsplattform in Betracht zu ziehen [Europäischer Rat 2017, o.S.]. Hieraus entstand eine eigene Arbeitsunterlage, mit der die mögliche Einrichtung einer solchen Handelsplattform praxisorientiert umgesetzt werden kann [Europäische Kommission 2018, S. 2 ff .]. Erste Beispiele aus der Fintech-Szene zeigen, dass dieser Weg durchaus erfolgreich sein kann. [Maisch 2017, o.S.]. Seit einigen Jahren machen Marktteilnehmer von dieser Option Gebrauch.

Die EZB denkt hier bereits in deutlich größeren Dimensionen [Fell 2017, S. 1 ff .]. Dort werden Überlegungen angestellt, den gesamten Forderungsmarkt über Plattformen abzuwickeln. Eine solche Plattform könnte verschiedene Defizite auf dem Sekundärmarkt beheben: die Informations-Asymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer und dadurch hohe Transaktionskosten reduzieren sowie effiziente Standardstrukturen schaffen, um eine schnelle Bilanzbereinigung durch den Verkauf notleidender Kredite durchzuführen. Insgesamt wäre der Ansatz eine radikal marktwirtschaftliche Lösung. Dies ist begrüßenswert, weil es Bewegung in den Markt bringt. Doch muss auch ein Handelsplatz, wie er der EZB/EU/EBA vorschwebt, die Anforderungen der Bankenaufsicht erfüllen. Zudem erfordert der Verkauf unterschiedlicher Assets die Standardisierung und die Vereinheitlichung vieler nationaler Bestimmungen. Mithin dürfte es bis zur Umsetzung und Implementierung einer solchen Handelsplattform noch ein anspruchsvoller und schwieriger Weg werden.

Implikationen für die Investoren / Servicer

Für einen homogenen und transparenten Sekundärmarkt ist das Zusammenspiel zwischen den CRR-Kreditinstituten, den Kreditdienstleistern und -käufern und den zuständigen Behörden ausschlaggebend. Ein CRR-Kreditinstitut ist gemäß § 1 Absatz 3d KWG ein Kreditinstitut, das auch die engere Defi nition eines Kreditinstituts gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 der EU-Eigenmittelverordnung CRR (Capital Requirements Regulation) erfüllt.

Nur ein vereinfachter Zugang zum Markt, eine Infrastruktur für standardisierte Daten, begleitet durch die notwendigen Regulierungen und Überwachungen führt auch in der Praxis zu steigenden EU-weiten Aktivitäten und somit zunächst zu einem Abbau, später zu einem Verhindern eines Anstiegs der Zahl notleidender Kredite.

Kreditdienstleister sollen den vereinfachten Zugang zum gesamten EU-Markt über einen sogenannten EU-Pass erhalten. Der EU-Pass gilt nur für Kreditdienstleistungen für Kredite, die von CRR-Kreditinstituten vergeben wurden. Die Richtlinie sieht gleichzeitig auch eine Öffnung der Dienstleistungen vor. Neben den Non-Performing Loans sollen auch Performing Loans künftig von Kreditdienstleistern bearbeitet werden können.

Servicing-Gesellschaften sollen ihre Dienstleistungen in der gesamten EU erbringen dürfen, wenn sie für diese vorher bei einer zuständigen nationalen Behörde die Zulassung erhalten haben. Die Zulassungsvoraussetzungen sollen entsprechend der Complianceund BaFin Anforderungen an Banken auch für Kreditdienstleister angepasst werden. Diese Regelung soll zwar grenzübergreifende Geschäftsleistungen ermöglichen und grundsätzlich vereinfachen, sie erfordert gleichzeitig aber mehr Informations- und Dokumentationspfl ichten, wie einen Kompetenznachweis und Aufbewahrungsfristen.

Bei Kreditkäufern gilt die Richtlinie nur für Nicht-Banken. Beim Verkauf von Krediten gelten die Informationspflichten des Verkäufers, damit der potentielle Käufer während der Due Diligence den Wert des Kreditvertrags ermitteln kann. Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll das Übermittlungsformat harmonisieren.

Fazit

Die Schaffung eines europäischen Regelungsrahmens wie dem NPL-Leitfaden und der Entwicklung eines funktionierenden Sekundärmarktes sind effektive Instrumente, um zukünftige Krisen besser zu managen. Für die Investoren und Servicer werden durch die EU-Kommission verbindliche Regeln und Verfahrensweisen geschaffen. Mit der Sekundärmarkt-Richtlinie setzt die EU-Kommission ein deutlich positives Zeichen in der weiteren Regulierung des Marktes. Einheitliche EU Standards geben den Rahmen für alle Marktteilnehmer vor, die somit ihren Beitrag zu einer verringerten NPL-Quote in den Bilanzen der Banken leisten können.

 

Literatur

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [2019]: Kapitalausstattung der Banken: BaFin-Rückschau zehn Jahre nach der Finanzkrise, Bonn. Internet: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeff entlichungen/DE/Fachartikel/2019/fa_bj_1906_Kapitalausstattung_Zehn_Jahre_Finanzkrise.html [abgerufen am 13.10.2019].

Deutsche Bundesbank/BaFin [2019]: Ergebnisse des LSI-Stresstests 2019 - Pressekonferenz am
23.09.2019.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. [2019]: DIW Wochenbericht Nr. 32/2019, Berlin. Internet: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.671978.de/19-32-1.pdf [abgerufen am
13.10.2019].

Europäische Kommission [2018]: Dritter Fortschrittsbericht über den Abbau notleidender Kredite und eine weitere Risikominderung in der Bankenunion, Brüssel. Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0766&from=DE [abgerufen am 13.10.2019].

Europäische Kommission [2019]: Vierter Fortschrittsbericht über den Abbau notleidender Kredite und den weiteren Risikoabbau in der Bankenunion, Brüssel. Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52019DC0278&from=EN [abgerufen am 13.10.2019].

Europäischer Rat [2017]: Bankensektor: Rat stellt Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite vor
(Pressemitteilung), Brüssel. Internet: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/07/11/banking-action-plan-non-performing-loans/ [abgerufen am 13.10.2019].

Fell, J. et. al. [2017]: Overcoming non-performing loan market failures with transaction platforms, in:
Financial Stability Review November 2017, S. 130-144.

Maisch, M. [2017]: Forderungsbörse baut das Europageschäft aus, in: Handelsblatt.

 


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